Kündigungsschutzklage
– Kündigungsschutzklage
– Ruth Jackson
– 30.06.2020
– Sonstige
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Name:
Kündigungsschutzklage
27.04.2018
Kündigungsschutzklage:
Ein gekündigter Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dann prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung wirksam ist.
1
Wer kann eine Kündigungsschutzklage erheben?
Jeder gekündigte AN kann eine Kündigungsschutzklage erheben! Auch Personen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Auch bei außerordentlichen Kündigungen kann geklagt werden!
Jeder gekündigte AN kann eine Kündigungsschutzklage erheben! Auch Personen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Auch bei außerordentlichen Kündigungen kann geklagt werden!
2
Was ist das Ziel der Klage?
Juristisch ist das Ziel festzustellen, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht. Praktisch möchte der AN oft die Zahlung einer Abfindung erreichen. Das bedeutet, der gekündigte AN ist bereit, die Kündigung anzunehmen gegen Zahlung einer Geldsumme (=Abfindung). Da der AG sich mit der Zahlung einer Abfindung häufig einen langen Prozess und Ärger erspart, ist er häufig bereit eine Abfindung zu zahlen. Ein weiteres Argument gegen einen langen Prozess ist, dass auch der
Juristisch ist das Ziel festzustellen, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht. Praktisch möchte der AN oft die Zahlung einer Abfindung erreichen. Das bedeutet, der gekündigte AN ist bereit, die Kündigung anzunehmen gegen Zahlung einer Geldsumme (=Abfindung). Da der AG sich mit der Zahlung einer Abfindung häufig einen langen Prozess und Ärger erspart, ist er häufig bereit eine Abfindung zu zahlen. Ein weiteres Argument gegen einen langen Prozess ist, dass auch der
Siegerim Prozess seine Anwaltskosten selber tragen muss.
3
Möglicher Verlauf einer Kündigungsschutzklage
Verlauf OHNE Entscheidung des Gerichts:
Der Abfindungsvergleich. Das heißt die beiden Parteien einigen sich, ohne dass das Gericht eine Entscheidung triff […]
Arbeitsblatt
Arbeitslehre, Berufliche Bildung, Wirtschaftskunde
Sekundarstufe I
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